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NÖ Hundepass 31. März 2025

Diese Verordnung betrifft Hundebesitzer, die ab dem 1. Juni 2023 einen Hund anmelden.

Der NÖ-Hundepass muss nur einmal vom Hundebesitzer absolviert werden und gilt lt. aktuellem Stand des Gesetzes lebenslang.

Der Hundepass muss bis spätestens 6 Monate nach Meldung bei der Gemeinde vorgelegt werden.

Die Sachkundeverordnung umfasst folgende Details:

  • 2 Stunden Theorie
  • 1 Stunde Information durch einen Tierarzt
  • Versicherung in der Höhe von 725.000 € pro Hund

Anmeldungen bitte an office@hundeschulemistelbach.at