NÖ Hundepass 31. März 2025
Diese Verordnung betrifft Hundebesitzer, die ab dem 1. Juni 2023 einen Hund anmelden.
Der NÖ-Hundepass muss nur einmal vom Hundebesitzer absolviert werden und gilt lt. aktuellem Stand des Gesetzes lebenslang.
Der Hundepass muss bis spätestens 6 Monate nach Meldung bei der Gemeinde vorgelegt werden.
Die Sachkundeverordnung umfasst folgende Details:
- 2 Stunden Theorie
- 1 Stunde Information durch einen Tierarzt
- Versicherung in der Höhe von 725.000 € pro Hund
Anmeldungen bitte an office@hundeschulemistelbach.at