Wir freuen uns euch bei den Sommerterminen zu sehen und wünschen euch eine schöne Zeit!

NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

Diese Verordnung betrifft Hundebesitzer, die ab dem 1. Juni einen Hund anmelden.

Der NÖ-Hundepass muss nur einmal vom Hundebesitzer absolviert werden und gilt lt. aktuellem Stand des Gesetzes lebenslang.

Der Hundepass muss bis spätestens 6 Monate nach Meldung bei der Gemeinde vorgelegt werden.

Die Sachkundeverordnung umfasst folgende Details:

  • 2 Stunden Theorie
  • 1 Stunde Information durch einen Tierarzt
  • Versicherung in der Höhe von 725.000 € pro Hund